Tipps zum sicheren Umgang

mit Raketen und Böllern an Silvester

 Ausgelassene Stimmung auf der einen, Brandverletzungen und Sachschäden auf der anderen Seite: Die Silvesternacht hält Jahr für Jahr beides bereit. Leichtsinn beim Umgang mit Raketen und Böllern, gepaart mit dem einen oder anderen Glas Sekt, führt bei jedem Jahreswechsel bundesweit zu mehreren Hundert Unglücken. Keine Seltenheit sind zudem Wohnungsbrände oder Schäden an Fahrzeugen, die durch verirrte Raketen und Böller verursacht werden. „Bei aller Fröhlichkeit sollte man die Gefahren eines Feuerwerks nicht unterschätzen und vorsichtig mit den Knallern hantieren“, sagt Stephan Schweda, Sprecher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. „Wer bereits tief in die Flasche geschaut hat, sollte sich besser zurückhalten.“

Keine Raketen ohne Zulassung kaufen

Die notwendige Vorsicht beginnt nach den Worten des Versicherungsexperten bereits beim Einkauf. „Von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sollte man die Finger lassen“, sagt Schweda. Die BAM teilt Feuerwerkskörper in zwei Klassen ein, leicht zu erkennen am Aufdruck auf der Rakete. Die Knaller der Klasse „PII“ dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Ohnehin ist das Böllern nur am Silvesterabend ab 18 Uhr und bis Neujahr um sieben Uhr erlaubt. „Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder- und Altenheimen“, betont der Experte. Ein weiterer Sicherheitstipp: Kinder sollten grundsätzlich nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

Sicher ins neue Jahr

Um ein Feuerwerk sicher genießen zu können, kommt es zudem auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand an. Noch ein Tipp, um Wohnungsbrände zu vermeiden: Türen und Fenster sollte man geschlossen halten, damit sich kein Feuerwerkskörper ins Haus verirren kann.

Folgende Sicherheitstipps sind nach Aussage der Polizei beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern unbedingt zu beachten:

  • Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.
  • Auf die richtige Kleidung sollte geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
  • Knallkörper nie in geschlossenen Räumen verwenden.
  • Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden.
  • Raketen sollten aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.
  • Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen, werden.
  • Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und sie dabei ständig beaufsichtigen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
  • An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt. Schreckhafte Tiere nicht alleine lassen, für „Schalldämpfung“ sorgen. Dazu Türen, Fenster und Jalousien schließen.
  • Das Verbot für das_Aufsteigenlassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone, Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) unbedingt beachten.
  • Weiterer wichtiger Hinweis: Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5. Uhr, verschossen werden.